- 1) EIGENTUMSVORBEHALT
Alle von der ARTEX Art Services GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Kaufvertrag stammenden Geldforderungen im Eigentum der ARTEX Art Services GmbH.
- 2) AUFTRAGSERWEITERUNGEN ODER -ÄNDERUNGEN
Im Zusammenhang mit dem Kunstausstellungsservice ist Flexibilität und unbürokratische Auftragsabwicklung besonders wichtig. Aufgrund raschen Handlungsbedarfes ist in vielen Fällen eine schriftliche Auftragserteilung nicht möglich. Aus diesem Grunde werden seitens der ARTEX Art Services GmbH tägliche Leistungsbestätigungen erstellt, um eine genaue Dokumentation besonders von Auftragserweiterungen, bzw. -änderungen aufzuzeigen. Diese Leistungsbestätigungen beinhalten neben den am Erstellungstag geleisteten Arbeitsstunden sowie etwaigen erforderlichen Überstunden, ebenso den jeweiligen Materialverbrauch sowie die vom Kunden erwünschten Auftragserweiterungen bzw. -änderungen. Diese Leistungsbestätigungen sind von einem durch den Auftraggeber befugten und bekanntgegebenen Vertreter abzuzeichnen. Sollte zum Zeitpunkt des Arbeitsendes eines Tages kein befugter Vertreter des Auftraggebers anwesend sein, so ist die Abzeichnung der jeweiligen Leistungsbestätigung ehebaldigst nachzuholen. In diesen Fällen gelten die seitens der ARTEX Art Services GmbH erstellten Aufzeichnungen als einzige rechtliche Grundlage bis zu einem etwaigen Beweis des Gegenteils. Bei Auftragserweiterungen bzw. -änderungen richtet sich deren Bezahlung, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nach den dem ursprünglichen Auftrag zugrundeliegenden Kostensätzen. Entstehen durch Auftragserweiterungen bzw. -änderungen Überstunden, gilt Punkt 3).
- 3) ÜBERSTUNDEN
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verrechnet die ARTEX Art Services GmbH für die Erfüllung eines Auftrages keine Überstunden. Können jedoch fristgebundene Zusatzaufträge oder Auftragserweiterungen bzw. -änderungen seitens der ARTEX Art Services GmbH nur unter Überschreitung der im Kollektivvertrag der Fachgruppe Marketing und Kommunikation gesetzlichen Normalarbeitszeit erbracht werden, verrechnet die ARTEX Art Services GmbH für solche Überstunden einen Zuschlag von 50%, bei Sonn-, Feiertags- und Nachtüberstunden von 100%.
- 4) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Gegen Honorarforderungen/Rechnungen der ARTEX Art Services GmbH ist die Aufrechnung von Gegenforderungen nicht möglich. Die seitens der ARTEX Art Services GmbH gelegten Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber 12% Verzugszinsen per anno sowie Mahnspesen zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere auch die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gem. Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gemäß BGBL 141/1996 sowie 12% Verzugszinsen zu ersetzen. Für Aufträge, bei denen der seitens der ARTEX Art Services GmbH vorauszufinanzierende Materialwert zumindest EUR 50.000.-- beträgt, hat der Auftraggeber 50% des Materialwertes noch vor Beginn der Arbeiten zu bezahlen. Geschieht dies nicht, kann die ARTEX Art Services GmbH ohne weitere Angaben von Gründen sofort vom Auftrag zurücktreten.
- 5) HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Tätigkeiten der ARTEX Art Services GmbH erfordert die ständige Handhabung von wertvollen Objekten. Trotz aller Umsicht und Vorsicht kann eine Beschädigung dieser Objekte nicht mit gänzlicher Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet für eine ordnungsgemäße Versicherung selbst Sorge zu tragen. Die ARTEX Art Services GmbH hat eine dem üblichen Rahmen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung oder eine sonstige Versicherung gemäß Pkt 6 abgedeckt sind und seitens der ARTEX Art Services GmbH bzw. ihrer Mitarbeiter unvorsätzlich verursacht werden, ist ausgeschlossen. Auf besonderes Verlangen unserer Kunden sind wir gerne bereit, eine für einen bestimmten Auftrag geltende Versicherung von Objekten abzuschließen.
- 6) TRANSPORTE
Für alle im Bereich des Transportwesen anfallenden Tätigkeiten gelten die "Allgemeinen österreichischen Spediteursbedingungen".
- 7) GERICHTSSTAND
Für Streitigkeiten aus diesem Auftragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich in Betracht kommende zuständige Gericht am Geschäftssitz der ARTEX Art Services GmbH zuständig.