
ARTEX KUNSTTRANSPORT
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunsttransport
- Alle Aufträge werden von der ARTEX Art Services GmbH ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB), sowie der Allgemeinen Österreichischen Spediteursbedingungen (kurz AÖSP) abgewickelt, dies gilt auch für Aufträge mit Nichtkaufleuten.
- Die AGB haben auch Geltung für Verträge und Aufträge , selbst wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart werden, ein Hinweis über die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen enthalten die AÖSP. Diese AGB gelten für Leistungen aller Art im Zusammenhang mit der Behandlung von Kunstgegenständen, wie Fracht-, Speditions-, Lager- oder sonstige zum Kunstbereich gehörenden Geschäften.
- Hiezu zählen zum Beispiel der Auf- und Abbau, die Verpackung, Verladung, Entladung, Zollbehandlung, Kurierdienstleistung, sowie das Besorgen von Transport- und Sachversicherungen.
- Der Auftraggeber hat die Firma ARTEX Art Services GmbH bei der Auftragserteilung über Adressen, Anzahl, Art und Inhalt der Packstücke, sowie Gewichte, Masse, Eigenschaften und den tatsächlichen Wert der Kunstgegenstände zu unterrichten.
- Die Firma ARTEX Art Services GmbH haftet nur, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht beruht und ausschließlich für diese. Die Haftung besteht explizit für den Verlust und die Beschädigung der Kunstgegenstände, die Gegenstand des Vertrages sind.
- Die Haftung für Schäden an Gütern ist begrenzt auf € 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm brutto des beschädigten oder in Verlust geratenes Kunstgegenstandes gemäß CMR bei Transport per Kraftfahrzeug auf der Strasse bzw. € 16,67 gemäß Warschauer Abkommen bei Transport per Flugzeug.
- Die Firma ARTEX Art Services GmbH besorgt eine Versicherung für Kunstgegenstände, wie Transport – oder Lagerversicherung nur auf Grund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Risiken und Gefahren.
- Ist bei Anlieferung ein Schaden am Kunstgegenstand äußerlich erkennbar, hat der Empfänger diesen in einer von beiden Seiten unterzeichneten Empfangsbestätigung zu dokumentieren. Der Empfänger hat weiters äußerlich nicht erkennbare Schäden unverzüglich – spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung – schriftlich anzuzeigen.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung oder sonstiger Vorraussetzung spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechung ein.
- Im Falle des Verzuges werden Zinsen in der Höhe von 12 % und die ortsüblichen Spesen verrechnet.
- Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber, Empfänger oder Antragssteller österreichisches Recht. Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, ist Wien Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.